Seit 2013 ist vor einer einvernehmlichen Scheidung für Eltern minderjähriger Kinder eine Beratung vorgesehen. Das Gesetz (§ 95 Abs.1a Außerstreitgesetz) schreibt dabei vor, dass sich die Eltern über die "spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder" beraten lassen.
In diesem Informationsgespräch geht es um folgende Themen:
- Auswirkungen, Erleben und Reaktionen von Kindern – abhängig von deren Alter - bei einer Scheidung der Eltern
- Möglichkeiten der Unterstützung der betroffenen Kinder durch die getrennten Eltern
- Familiäre Veränderungen, konkrete Alltagsgestaltung, Besuchsregelungen
- Ideen für die Entwicklung einer Eltern-Beziehung nach der Trennung/Scheidung, damit die gemeinsamen Kinder gut begleitet werden
Die Elternberatung kann sowohl vom Elternpaar als auch jeweils von einem Elternteil in Anspruch genommen werden und wird als Nachweis für die verpflichtende Beratung bei einvernehmlicher Scheidung gemäß § 95 Außerstreitgesetz anerkannt. Nähere Informationen erhalten Sie im Büro unter der Telefonnummer: 0662 8047 6700.
Anmeldung:
Telefonisch bei der Beratungsstelle Ihrer Wahl in Salzburg, St. Johann, Zell am See und Tamsweg zu den angegebenen Zeiten. Termine werden individuell auch außerhalb dieser Zeiten angeboten.
Zum vereinbarten Termin mitzubringen: amtlicher Lichtbildausweis; € 60,- in bar.
Die Elternberatung ist kostenpflichtig. Weitere Beratungen ohne Bestätigungen werden vom Familienministerium gefördert und können daher kostenlos oder gegen einen freiwilligen Kostenbeitrag wahrgenommen werden.